Straßenbegleitgrün, Baum- und Strauchschnitt - Energiepotenzial für Kommunen
Das bei der Pflege von Grünstreifen an Bundes- und Landesstraßen sowie Autobahnen anfallende Schnittgut, aber auch der Strauchschnitt aus Privathaushalten stellt einen energiereichen Rohstoff dar. Voraussetzung für die Nutzung ist allerdings, dass in der Region ein Biomasseheizwerk oder eine Biogasanlage betrieben wird, die das Häckselgut als zusätzlichen Brennstoff bzw. das Mähgut (Grasschnitt) als Cosubstrat nutzen kann. Nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) sind die Inputstoffe aus der Landschaftspflege attraktiv, da sie im Rahmen der EEG Mindestvergütungen mit einem Bonus als nachwachsende Rohstoffe gewertet werden.
Abnehmer für Holzhäcksel oder Mähgut können sowohl kommunale als auch privatwirtschaftliche Anlagen sein. So kann in Biogasanlagen, die auf landwirtschaftlichen Betrieben vornehmlich mit Gülle gespeist werden, Mähgut als Cosubstrat verwertet werden. Die Cosubstrate bewirken eine gleichmäßigere Auslastung der Anlagen sowie einen höheren Gasertrag. Die Suche nach entsprechenden Absatzmöglichkeiten kann für Kommunen und Straßenbauämter finanziell durchaus lohnend sein, da die mitunter kostenaufwändige Entsorgung des Mähgutes entfällt und so Kosten reduziert werden können. Gegebenenfalls ist der landwirtschaftliche Betrieb in der Lage, die Flächen selbst zu mähen.
Häckselgut kann in einer Hackschnitzelanlage energetisch verwertet werden. Die zu verwertende Hackschnitzelqualität wird von Art und Größe der Anlage bestimmt, weshalb hier detaillierte Absprachen hinsichtlich Qualität (z.B. Feuchte, Schnitzelgröße), Kontinuität bzw. Jahreszeit der Anlieferung usw. geklärt werden müssen. Die Betreiber von Hackschnitzelfeuerungsanlagen können hier jedoch genauestens Auskunft geben.
Weitere Informationen zur Energiegewinnung aus Biomasse erhalten Sie im FNR Themenportal www.bio-energie.de
Falls die Voraussetzungen einer energetischen Nutzung des Straßenbegleitgrüns nicht gegeben sind, empfiehlt sich aus ökologischer Sicht eine Verwertung des zerkleinerten Materials als Mulchschicht vor Ort oder in der näheren Umgebung, wie es heute schon von vielen Kommunen und Straßenmeistereien durchgeführt wird. Mögliche Einsatzbereiche für das Häckselgut kann Ihr Grünflächenamt benennen.
Erfahrungsbericht aus dem Rhein-Hunsrück-Kreis, hier.
http://www.kreis-sim.de/