In die Angebotswertung fließen Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Betriebskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Ausführungsfrist sowie Umweltaspekte und Lebenszykluskosten. Die Berücksichtigung von umweltgerechten Produktionsmethoden ist zulässig, wenn es im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand steht. Dieser Zusammenhang ist immer gegeben, wenn es sich um Eigenschaften handelt, die dem Produkt oder der Dienstleistung anhaften wie z.B. der Energie- oder Kraftstoffverbrauch.