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Eindeutige und klare Regeln sind gefordert.

Fassen Sie einen Grundsatzbeschluss!

Das Beschaffen von Produkten oder Energie (aus nachwachsenden Rohstoffen) ist innerhalb einer Kommune auf viele verschiedene Ebenen und Akteure verteilt. Sie alle benötigen klare und rechtlich abgesicherte Verfahrensvorschriften für ihren Handlungsbereich. Außerdem wird damit auch die „nötige Rückendeckung“ für einheitliches und eindeutiges Verwaltungshandeln sichergestellt, was auch für die Außenwirkung gegenüber Anbietern unabdingbar ist.

Setzen Sie Maßstäbe, indem Sie der Ökologieorientierung bei der Beschaffung den Vorzug geben und die volkswirtschaftlichen Gesamtkosten – Kosten für Umweltbelastung durch Herstellung und Entsorgung – in die Entscheidungsfindung einbeziehen. Setzen Sie auf Lebenszyklus- statt auf Amortisierungskosten bei der Anschaffung.

Hier finden Sie Formulierungshilfen.

Weitergehende Informationen finden Sie unter www.kompass-nachhaltigkeit.de oder www.procuraplus.org

Städte mit derartigen Grundsatzbeschlüssen sind beispielsweise
• www.Berlin.de
• www.Bremen.de
• www.Hamburg.de
• www.Stuttgart.de
oder
 www.wien.at

Bereits 1998 fasste die Stadt Aachen einen Grundsatzbeschluss, den Sie hier herunterladen können.

 

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