„To Go“ ist oft mit Abfall verbunden – Produkte aus Biokunststoff schützen die Umwelt und Ihre Kommune vor Abfallbergen
Die kleine Mahlzeit für zwischendurch und zum Mitnehmen ist aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken. Das Angebot wird immer vielseitiger, längst muss nicht mehr nur die Currywurst mit Pommes angemessen verpackt werden, auch komplette kleine Menüs wollen appetitlich präsentiert sein. Ein umfassendes Angebot an "mobilen" Speisen versorgt sowohl Berufstätige im Arbeitsalltag als auch Besucher von Veranstaltungen und Festen. Dementsprechend groß sind auch Vielfalt und Menge der benötigten Verpackungen. Der beachtliche Rohstoffbedarf für die Herstellung dieser Cateringartikel verursacht nach nur einmaligem Gebrauch der Verpackungen enorme Abfallmengen.
Eine Alternative zu dem meist verwendeten Kunststoffgeschirr und –besteck stellen Cateringartikel dar, die aus Biokunststoff hergestellt wurden oder aus Recyclingpapier, das durch die Beschichtung mit Folien aus Biokunststoff undurchlässig für Flüssigkeiten wird.
Für Ihre Kommune ist die Förderung der Verwendung von abbaubaren Biokunststoffen in ihrem Einflussbereich mit deutlichen Vorteilen verbunden:
- Die Cateringartikel inklusive Besteck können nach Gebrauch mit samt den Speiseresten, Servietten und Abfallsäcken kostengünstig kompostiert werden. Eine aufwändige Trennung der Abfälle ist nicht nötig.
- Die Herstellung der Biokunststoffe verbraucht keine fossilen Ressourcen.
- Die Verwendung und Förderung von Biokunststoffen unterstreicht das ökologische Engagement Ihrer Kommune und bietet Ihren Bürgerinnen und Bürgern ein Vorbild.
Die kleinen Produktionseinheiten und die fortlaufende Entwicklungsarbeit verteuern teilweise die abbaubaren Biokunststoffe gegenüber herkömmlichen Produkten. Die günstigere Entsorgung über die Kompostierung kann den höheren Preis teilweise kompensieren. Zudem benötigt jedes innovative Produkt in bei seiner Markteinführung engagierte Unterstützung. Gerade die öffentliche Hand kann hier fördernd wirken, um einer fortschrittlichen Idee aus der Markeinführung in eine konkurrenzfähige Marktsituation zu verhelfen.
Kommunale Einsatzbereiche
Im Einflussbereich Ihrer Kommune liegen im Wesentlichen zwei Bereiche, in denen Sie den Einsatz kompostierbarer Cateringartikel fördern können. Zum einen sind dies Kantinen und Cafeterien in kommunalen Gebäuden, zum anderen Veranstaltungen und Feste, die auf kommunalem Gelände abgehalten werden.
Natürlich sollen die Einwegprodukte, auch wenn sie aus abbaubaren Biokunststoffen hergestellt sind, in einer Kantine kein Porzellan oder Glas ersetzen. Aber häufig werden in einer Cafeteria kleine Gerichte zum Mitnehmen angeboten und das Kuchenstückchen oder der Obstquark am Nachmittag wandern gerne mit an den Arbeitsplatz. Für die Verpackung dieser "Kleinigkeiten" sind Produkte aus Biokunststoffen ideal. Allerdings sollte dann auch eine entsprechende Möglichkeit der Bioabfallsammlung geschaffen werden.
Auf Großveranstaltungen und Festen ist die Nutzung von wieder verwendbarem Geschirr schon aus logistischen Gründen häufig nicht möglich und sinnvoll. Wenn die Veranstaltung auf öffentlichem Gelände stattfindet, bietet sich aber für Ihre Kommune die Möglichkeit, über die Satzung die Verwendung von kompostierbaren Cateringartikeln vorzuschreiben.
Siehe hierzu auch "Leitfaden für die umweltgerechte Organisation von Veranstaltungen".
Der "Keimling" kennzeichnet kompostierbare Biokunststoffe. In allen Einsatzbereichen ist die deutliche Kennzeichnung der Produkte aus Biokunststoffen als kompostierbar sehr wichtig.
Grundlegende Informationen erhalten Sie im FNR Themenportal www.biowerkstoffe.info oder www.natuerliche-verpackungen.de.