Copyright: iStock
Alles was Recht ist – Umweltaspekte im Vergabeverfahren
Standen früher Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt des Vergaberechts, sind es jetzt zusätzlich Umweltkriterien und soziale Aspekte, die - initiiert durch die EU Vorgaben – im Vergabeverfahren zu berücksichtigen sind. Damit ist der Umweltschutz als gesamtgesellschaftliche Aufgabe auch in der kommunalen Vergabepraxis angekommen.
Bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte haben Sie diesbezüglich aber größere Entscheidungsspielräume, weil neben den gesetzlichen Regelungen der einzelnen Länder das Haushaltsrecht gilt und eine Gewichtung der Kriterien entfällt.
Sie können bei der Auswahl des Auftragsgegenstandes von vornherein einen umweltfreundlichen Gegenstand für die Beschaffung auswählen. Der Auftragsgegenstand muss so definiert werden, dass die Anforderungen an das Produkt nicht restriktiver sind, als es zur Erfüllung der Aufgaben erforderlich ist. Die Ausschreibung darf nicht auf bestimmte Erzeugnisse begrenzt werden, ohne gleichwertige Erzeugnisse zuzulassen. Sie haben über die Auswahl des Gegenstandes eine zentrale Möglichkeit, Umweltaspekte in das Vergabeverfahren einfließen zu lassen. Sie sollten daher umfassend informiert sein, wie und welche Produkte oder Dienstleistungen bezeichnet werden können. Die Formulierung „Biomasseheizungsanlage“ oder „Naturbaustoff“ ist zulässig. Die Forderung nach „regionalen“ Produkten oder „kurzen Transportwegen“ allerdings nicht; da sie in einer „globalen“ Welt andere Produkte oder Anbieter ausschließt bzw. diskriminiert. Trotzdem können gerade kleinere – regionale - Unternehmen bei Vergaben unterhalb der Schwellenwerte in den Bereichen Kundenservice, Liefer- und Ausführungsfristen punkten und Wettbewerbsvorteile erzielen.
Ob oberhalb oder unterhalb der Schwellenwerte, Umweltaspekte können auch in die Leistungsbeschreibung einfließen. Umweltfreundliche Produktionsverfahren sind, wenn sie das Produkt damit sicht- oder unsichtbar kennzeichnen, ebenfalls zulässig. Damit haben Sie die Möglichkeit, die Formulierung „aus nachwachsenden Rohstoffen“ oder „ohne XY-Inhaltsstoffe“ oder „aus Holz aus nachhaltiger Forstwirtschaft“ oder „mit Bioschmierstoffen“ in Ihre Leistungsbeschreibung mit aufzunehmen. Gleiches gilt für die Lebenszykluskosten zum Nachweis der Wirtschaftlichkeit. Das ist eine Möglichkeit, die tatsächlichen Gesamtkosten – von der Erzeugung über die Nutzung bis zur Entsorgung – darzustellen, da vielfach über die Kosten argumentiert wird. Unzulässig ist die Forderung nach bestimmten Umweltzeichen. Dagegen, können Sie aber die Kriterien, die für den Erhalt eines bestimmten Umweltzeichens erforderlich sind, in Ihre Leistungsbeschreibung aufnehmen. Der Auftragnehmer hat dann die Beweispflicht mit entsprechenden Zertifikaten, die Einhaltung dieser Kriterien nachzuweisen.
Bei der Eignungsprüfung wird nach Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit gefragt. Umweltkriterien können bei der Leistungsfähigkeit relevant werden, wenn es um umweltrelevantes Know-how oder Ausrüstung geht. Bei Bau- oder Dienstleistungsaufträgen kann der Nachweis der Einhaltung bestimmter Umweltmanagementsysteme verlangt werden, wenn dies zur Auftragserfüllung relevant ist. Zurückliegende Umweltdelikte des Bieters sind kein Ausschlusskriterium.
Das wirtschaftlichste Angebot soll den Zuschlag erhalten. Damit ist nicht der niedrigste Preis gemeint, der mit lediglich 30% in die Bewertung einfließt. Es lässt Raum für weitere Prüfkriterien. Gute Chancen haben umweltrelevante Produkte und Dienstleistungen, wenn Sie die Entscheidungsspielräume bei der Auswahl des Produktes oder der Dienstleistung nutzen und Lebenszykluskosten in die Bewertung einbeziehen.
In die Angebotswertung fließen Qualität, Preis, technischer Wert, Ästhetik, Zweckmäßigkeit, Betriebskosten, Rentabilität, Kundendienst und technische Hilfe, Lieferzeitpunkt und Ausführungsfrist sowie Umweltaspekte und Lebenszykluskosten. Die Berücksichtigung von umweltgerechten Produktionsmethoden ist zulässig, wenn es im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand steht. Dieser Zusammenhang ist immer gegeben, wenn es sich um Eigenschaften handelt, die dem Produkt oder der Dienstleistung anhaften wie z.B. der Energie- oder Kraftstoffverbrauch. Aber auch vorher benannte Auswahlkriterien, die sich auf die Herkunft – „aus nachwachsenden Rohstoffen“, „aus Biomasse“ oder „mit Biokraftstoffen“ – beziehen, sind für die Angebotsbewertung zulässig.
Vergabevermerk: Es empfiehlt sich, die Bewertungskriterien – Matrix – und Unterkriterien vorher bekannt zu machen und danach – transparent - zu entscheiden. Wichtig ist die sorgfältige und nachvollziehbare Begründung bei ökologischen Gesichtspunkten. Bei einer Vergabe unterhalb der Schwellenwerte müssen die Kriterien nicht gewichtet werden.
Schaffen Sie die Möglichkeit von Nebenangeboten, damit Bieter von neuen oder innovativen Produkten oder Dienstleistungen ebenfalls die Chance für eine Angebotsabgabe erhalten.
Bezogen auf die Lieferung des Produktes oder die Ausführung der Dienstleistung ist darauf zu achten, dass auch hier Umweltaspekte berücksichtigt werden dürfen. Das gilt z.B. für die Verpackung, Entsorgung oder entsprechende Schulung eigener Mitarbeiter des jeweiligen Bieters.
Das Umweltbundesamt – www.umweltbundesamt.de – hat umfangreiches Schulungsmaterial für eine umweltfreundliche Beschaffung entwickelt.
Informationen liefert auch: „BUY SMART – Beschaffung und Klimaschutz“. Ein Leitfaden zur Beschaffung energieeffizienter Produkte und Dienstleistungen der Berliner Energieagentur GmbH – www.berliner-e-agentur.de.
Aktuell wurden Umweltkriterien in das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz http://www.berlin.de/sen/wirtschaft/ordnung/vergabegesetz.php mit weitergehenden Informationen und Mustervorlagen übernommen.
Eine Stellungnahme von Norbert Portz, Beigeordneter (Vergaberecht) des Deutschen Städte- und Gemeindebundes – www.dstgb.de -, zu rechtlichen Grundlagen einer umweltfreundlichen und energieeffizienten Beschaffung finden Sie hier.
Weiterführende Informationen können Sie hier finden: http://www.oeffentliche-auftraege.de/g/mitteil-leitmarktinitiative.htm