Bauen und Sanieren mit Holz sorgt für Energieeffizienz und attraktives Wohnumfeld
Ein Drittel des Energieverbrauchs in Deutschland wird durch Gebäude – insbesondere Wohngebäude – verursacht. Kommunen stehen vor einem großen Sanierungsstau. Die meisten Wohneinheiten entsprechen nicht dem Ziel der Bundesregierung, die CO2-Emmissionen im gesamten Gebäudebestand künftig auf 10kg/Jahr/Wohneinheit zu begrenzen. Gegenwärtig liegen wir bei 60kg/Jahr/Wohneinheit.
Holz als Konstruktions- oder Baumaterial ist hier eine echte Alternative, weil Holz am Ende seiner Nutzung z. B. durch Verbrennung nur soviel C02 abgibt, wie er während seiner Wachstumsphase benötigt hat. In Deutschland werden in erster Linie Nadelhölzer verbaut. Davon sind reichliche Vorräte vorhanden. Eine nachhaltige Holznutzung ist sichergestellt. Die Verwendung als Baustoff stellt eine „Kaskadennutzung“ dar, die den Anforderungen einer effizienten Rohstoffnutzung gerecht wird. Rohstoffe sind wertvoll, daher sollten sie zuerst stofflich, wie z.B. als Baustoff, genutzt und erst später einer energetischen Nutzung – durch verbrennen – zugeführt werden.
Holz hat ein geringes Eigengewicht und eignet sich daher gut für das Bauen im Bestand z.B. bei der Aufstockung. Das wird für Kommunen aufgrund der angestrebten Flächenbegrenzungen auf der einen und der wachsenden Anzahl Singlehaushalte auf der anderen Seite immer wichtiger. Aber auch für die energetische Fassadensanierung ist Holz geeignet.
Mit intelligenten Systembauweisen kann der Heizenergiebedarf um bis zu 90% gesenkt werden. Hohe Vorfertigungsgrade machen eine schnelle und kostengünstige Montage – auch ohne Gerüste – möglich. Insgesamt werden durch den Einsatz des natürlichen Baustoffes Holz die Bau- und Betriebskosten gesenkt, der Raumkomfort erhöht und das Klima geschont.
Auch kommunale Zweckbauten – Schulen, Kindergärten, Studentenwohnheime, Verwaltungsgebäude etc. – können in moderner Holzbauweise errichtet werden und alle geforderten Standards erfüllen.
Werden außerdem noch regionale Aspekte – Holz und Firmen aus der Region - in der Ausschreibung der baulichen Maßnahmen favorisiert, steht einer erhöhten Wertschöpfung für Ihre Kommune nichts mehr im Wege.
Detaillierte Informationen bietet Ihnen das FNR-Themenportal www.natur-baustoffe.info.
Holz - ein gesundheitsverträglicher Baustoff?
Das Institut für Umweltmedizin und Krankenhaushygiene und das Frauenhofer-Institut für Holzforschung in Braunschweig führten zwischen 2005 und 2009 eine Studie zur Gesundheitsverträglichkeit von flüchtigen organischen Stoffen, sog. VOC durch. Diese VOC sind ein Merkmal des Holzes, sorgen für den typischen Holzgeruch und werden langsam in die Raumluft abgegeben. Die Studie lieferte belastbare Daten zu den Wirkungen von Emissionen aus Hölzern und Holzprodukten. Es wurde zwar nicht bewiesen, dass Holz gesund ist oder gesund macht, aber es konnte gezeigt werden, dass ein gesundheitliches Risiko bei der sachgerechten Anwendung von Holz und Holzprodukten im Innenraum nicht zu erwarten ist.
BMVBS: Neuer Erlass zur Beschaffung von Holzprodukten
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hat auf einen gemeinsamen Erlass des BMWi, BMELV und des BMU zur Beschaffung von Holzprodukten (B 15-8164.1) hingewiesen.
Der Erlass, der formal für die Beschaffungen des Bundes gilt, kann in seinem Regelungsgehalt auch im kommunalen Bereich angewandt werden.
Im Nachfolgenden der Erlass:
„I. Hinweis auf den gemeinsamen Erlass des BMWi, BMVEL, BMU und BMVBS zur Beschaffung von Holzprodukten:
Im gemeinsamen Erlass vom 22. Dezember 2010 haben BMWi, BMELV, BMU und BMVBS geregelt, weiterhin bei allen Beschaffungsmaßnahmen nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, Teil A (VOB/A) und der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil A (VOL/A) in der jeweils geltenden Fassung nur Holz aus zertifizierten Beständen zu beschaffen.
Gemäß oben genanntem Erlass ist bei der Beschaffung von Holzprodukten weiterhin wie folgt zu
verfahren:
Holzprodukte, die durch die Bundesverwaltung beschafft werden, müssen nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen. Der Nachweis ist vom Bieter durch Vorlage eines Zertifikats von FSC, PEFC, eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise werden anerkannt, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC erfüllt werden.
II. Regelung für die Durchführung von Bauaufgaben des Bundes im Zuständigkeitsbereich der Finanzbauverwaltungen In der Vorbemerkung zum Leistungsverzeichnis ist für die Verwendung von Holzprodukten folgende Formulierung aufzunehmen:
„Alle zu verwendenden Holzprodukte müssen nach FSV, PEFC oder gleichwertig zertifiziert sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSV oder PEFC einzeln erfüllen."
In die Aufforderung zur Angebotsabgabe (Formblätter 211, 211EG, 611.1, 611.2, 631, 631EG) ist unter Nr. 4.2 beziehungsweise Nr. 5.2 als sonstige Nachweise:
„Nachweis der Gleichwertigkeit bei Verwendung von zu PEFC oder FSC gleichwertigen
Zertifikaten oder Einzelnachweisen der FSC- oder PEFC-Kriterien für die verwendeten
Holzprodukte"
einzutragen.
Das Formblatt 248 (Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten) ist beizufügen. Wenn der für den Zuschlag vorgesehene Bieter andere als FSC oder PEFC Zertifikate oder Einzelnachweise bei der Verwendung von Holzprodukten einsetzen will, hat die Vergabestelle vor Zuschlagserteilung zu prüfen, ob diese Nachweise gleichwertig sind, das heißt ob sie mit den für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC übereinstimmen.
In die weiteren Besonderen Vertragsbedingungen ist aufzunehmen:
„Bei der Anlieferung von Holzprodukten auf der Baustelle oder an der Lieferadresse
sind die im Angebot angegebenen Zertifikate oder die gleichwertigen Nachweise
vorzulegen."
III. Geltung
Diese Regelung gilt ab sofort und ersetzt den Erlass B15 - O 1080 – 490 vom 27.03.2007."
Den Erlass sowie die begleitende Erklärung zur Beschaffung von Holzprodukten vom 02.Dezember 2010 finden Sie hier.