Bauleitplanung als Instrument der kommunalen Selbstverwaltung für die Profilierung Ihrer Kommune.

Mit der Planung fängt alles an.

Mit der Planung fängt alles an. Will man später Baustoffe aus nachwachsenden Rohstoffen wie z.B. Holzbauten im Stadtbild berücksichtigen oder ihre Verwendungsmöglichkeit einbeziehen, sollte dies bereits in die frühzeitigen Planungen einbezogen werden.

Im allgemeinen Städtebaurecht kommt der Bauleitplanung der höchste Stellenwert zu. Sie haben mit Ihrer Kommune damit die Planungshoheit über die Boden- bzw. Flächennutzung und die bauliche und sonstige Nutzung durch verbindliche Bebauungspläne. In Anlehnung an § 1 BauGB sollen bei der Bauleitplanung eine menschenwürdige Umwelt gesichert, natürliche Lebensgrundlagen, Rohstoffvorkommen und Klima geschützt werden.

Im Besonderen Städtebaurecht werden Sanierungsmaßnahmen und Stadtumbau geregelt. Ohnehin gewinnt das Bauen im Bestand im Rahmen einer nachhaltigen Klimapolitik starke Bedeutung. So sind Kommunen gefordert, sich mit der Nachverdichtung bestehender Baugebiete zu befassen oder vorhandene Bausubstanz zu nutzen.

Stadtplanung bedeutet heute also vielmehr als nur allein Flächenbereitstellung und Umwandlung in Wohn- oder Industriegebiete. Sie befasst sich auch mit

  •  Bevölkerungsabwanderung
  •  Stadtumbau
  •  Sozialen Aspekten
  •  Kulturellen Großereignissen
  •  Ökologisierung

Dies liegt nicht nur an gesellschaftspolitischen Entwicklungen, sondern freilich auch an ökologischen Notwendigkeiten.

Nehmen Sie diese Sachverhalte als positive Signale für Ihre städtebauliche Verantwortung und Entwicklung auf und integrieren Sie Ihre Stadtplanung in das Klimakonzept Ihrer Kommune. Zu einer dann ganzheitlichen Betrachtung gehört auch die Aufstellung von Kriterien für eine künftige bauliche Umsetzung im Hinblick auf die Verwendung von Naturbaustoffen - vorzugsweise aus der Region.

Binden Sie die Architekten und das Handwerk Ihrer Kommune in die Planungen mit ein. Dann bleibt die Wertschöpfung unmittelbar in der Region. Das wirkt sich auch positiv auf Ihre anderen städtebauliche Planungsaufgaben (s.o.) aus.


Forschungsfeld

Mit zwei Studien untersuchen das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) seit 2008 Voraussetzungen für die Einbindung erneuerbarer Energien in regionale Energiekonzepte sowie Möglichkeiten einer diesbezüglichen regionalen Wertschöpfung. Aus den Forschungsergebnissen werden Handlungsempfehlungen sowohl für Akteure im Bereich der Regionalplanung als auch der Politik auf unterschiedlichen Handlungsebenen primär für die Region, aber auch für Kommunen, Länder und den Bund abgeleitet. Am 17. Mai 2011 werden die im Rahmen des Forschungsprogramms "Modellvorhaben der Raumordnung" (MORO) erarbeiteten Ergebnisse der Fachöffentlichkeit präsentiert.

Hintergrund

Steigende Energiepreise und notwendige Anpassungen an den Klimawandel stellen auch die Regionalplanung vor zukunftsweisende Herausforderungen. So erfordern zum Beispiel die raumwirksamen erneuerbaren Energieträger Wind und Fotovoltaik Konzepte, die ökologische, ökonomische und soziale Aspekte berücksichtigen. In diesem Zusammenhang gewinnt die regionale Ebene für die Gestaltung energiepolitischer Ziele, Leitbilder und Strategien zunehmend an Bedeutung.

Die erste Studie bewertet das Instrument regionaler Energiekonzepte im Hinblick auf ihren Beitrag zur Ausschöpfung der Potenziale erneuerbarer Energien auf regionaler Ebene. Im Mittelpunkt des Interesses steht die Verzahnung zwischen Regionalplanung und Energiekonzepten.

Die zweite Studie analysiert jenen Beitrag, den Anlagen erneuerbarer Energien im Hinblick auf regionale Wertschöpfung leisten können.

In der Sonderpublikation sind die wichtigsten Ergebnisse der beiden Studien zusammen gefasst. Der Leitfaden zeigt mögliche Wege zum Regionalen Energiekonzept.

Da die strukturellen, räumlichen aber auch ökonomischen Rahmenbedingungen der Regionen in den einzelnen Bundesländern recht heterogen sind, ist der Leitfaden entsprechend offen gestaltet. In sechs Kapiteln werden die wesentlichen Schritte, typischen Prozesse und Meilensteine vorgestellt. Ganz den Möglichkeiten der jeweiligen Region und ihrer Akteure entsprechend wird somit von einem etappen- oder phasenweisen Vorgehen bis zu einem vollständigen "Abarbeiten" eine entsprechende Orientierung und Anleitung angeboten. Die kontinuierliche Beteiligung eines aktiven Akteursnetzwerks wird als zentral für das Gelingen eines Regionalen Energiekonzepts bezeichnet. Darüber hinaus sind ein hohes Maß an Transparenz der Prozesse und eine direkte Kommunikation zwischen den Akteuren und hin zur Bevölkerung Erfolgsfaktoren. Finanzierungsstrategien, Umsetzungsansätze, Vorschläge für Monitoring und Evaluierung sind weitere Kapitel des Leitfadens.


Die Arbeitsblätter "Energie und Ortsplanung" der Obersten Baubehörde
im Bayerischen Staatsministerium des Innern können Sie hier herunterladen.

Informationen zu Raumentwicklungsplanung und Klimawandel erhalten sie auch unter http://www.klimamoro.de/index.php?id=3.

www.klimamoro.de

Informationen zur hessischen Bauleitplanung unter dem Aspekt Bioenergie finden Sie unter  http://www.hessenenergie.de/Infob/Kommunal/inf-kommu.shtml.

 

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